Der Förderverein erhebt die Kontaktdaten der Mitglieder und archiviert diese in einem Programm zur Mitgliederverwaltung, zu einer möglichen Kontaktaufnahme und um die Mitgliedsbeiträge einziehen zu können.
Die Daten werden keinem Dritten zugängig gemacht.
Soweit der Datenschutzerklärung nicht widersprochen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, längstens jedoch bis zum Ende der Mitgliedschaft im Förderverein.
Gegenüber dem Förderverein besteht gem. Art. 15 DS-GVO ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten. Ferner hat jedermann ein Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten (Art. 16 DS-GVO), Löschung falscher Daten (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung ihrer Verwendung (Art. 18 DS-GVO) sowie ein Widerspruchsrecht gegen deren Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Zudem steht jedem ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz für Datenschutz sowie Informationsfreiheit zu.